Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennis Academy Wiesbaden
gültig ab dem 01.01.2015
1. Vertragsschluß, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Academy geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch
uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Academy kommt nach Anmeldung durch schriftliche Bestätigung zustande oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten
Trainingstermin. Die Academy ist der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Einteilung der Gruppen sowie der Gruppengröße obliegt dem Planungsteam der Academy. Die
Academy garantiert für alters-, sowie Leistungsgerechten Gruppen. Saisonale Tenniskurse pausieren während den hessischen Schulferienzeit. Die
Trainingseinheiten der saisonalen Kurse exkulpieren die Zeit der hessischen Schulferien. Für Termine an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen müssen beim betreffenden Trainer
Ersatztermine erfragt werden.
Der Academy-Plus Kurs (1-4) wird zunächst über die Dauer von 3 Monaten abgeschlossen.
Nach Ablauf der 3 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.
Ab dem 3. Monat kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Monetäre Rückerstattungen des Kursbetrages aufgrund von Versäumnissen sind nicht möglich.
Während den hessischen Schulferien pausiert der Academy-Plus Kurs 1-3. Der Academy-Plus Kurs 4 geht im normalen Trainingsrhythmus weiter.
Die durch die Schulferien entstandenen Gutstunden der Academy-Plus Kurse 1-3 können nach Absprache des jeweiligen Trainers nachgeholt werden. An gesetzlichen Feiertagen sowie an Brückentagen pausiert der Academy-Plus Kurs (1-4) und wird automatisch als Gutstunde für den jeweiligen Teilnehmer aufgenommen. Für die Gutstunden bietet die Academy folgendes an:
Für 4 entstandene Gutstunden kann ein Einzeltraining (nach Absprache des Trainers) beansprucht werden.
- 3 Gutstunden entsprechen einem Partnertraining eines passenden Academy-Plus Kurses (1-4).
- 2 Gutstunden entsprechen einem 3er Gruppentraining eines passenden Academy-Plus Kurses (1-4).
- 1 Gutstunde bedeutet, dass in einer beliebigen Trainingswoche ein zusätzlicher Academy-Plus Kurs (1-4) einmalig besucht werden kann.
Die Gutstunden sind ebenfalls auf Freunde oder Bekannte übertragbar und verfallen zum Ende der Vertragsbeziehung.
Die Einteilung dieser Academy-Friends obliegt hier des Planungsteams der Academy. Können die Gutstunden nicht eingelöst werden verfallen diese. Eine monetäre Rückerstattung ist hier nicht möglich.
Der Preis des Academy-Plus Kurses (1-4) beläuft sich auf 54,99,-EUR (pro Person) und ist zum 1. eines jeden Monats zu zahlen.
Für Clubmitglieder des Tennis Academy Club Wiesbadens beläuft sich der Preis auf 39,99,-EUR (pro Person).
Ratenzahlungen werden nicht akzeptiert. Bei Verzug siehe Punkt 9 Inkasso
Paketbuchungen wie das 10er Flex Paket oder der Kurs Ballschule (10er Flex: 10
individuell buchbare Trainingseinheiten zu flexiblen Zeiten, Ballschule für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren beinhaltet 10 Einheiten Training in kleinen Gruppen à 30min. samstags um
12:00Uhr) sind erst nach vollständiger Bezahlung nutzbar. Die Nutzungsdauer der 10er Flex Pakete sowie des Ballschule Kurses erstreckt sich über einen Zeitraum, ab
dem Punkt des Vertragsabschluss, von 4 Monaten. Nicht genutzte Stunden des 10er-Flex Pakets sowie der Ballschule verfallen nach dieser Frist. Eine monetäre Rückerstattung
dieser Stunden ist nicht möglich. Die Flex-Pakete sind übertragbar.
2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Gruppentraining oder die Gruppen der Academy-Plus Kurse werden aus didaktischen Gründen in Gruppen zwischen
zwei bis maximal acht Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o. ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die
Academy kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit
Rücksicht zu nehmen.
Preise für die verschiedenen Trainingsangebote entnehmen Sie bitte den aktuellen Preislisten auf www.tennisacademywiesbaden.de/preise-buchung/
3. Sporttauglichkeit
Der Schüler versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er uns über
plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass
er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die
Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.
4. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die
Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre
Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich
verlässt.
5. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies
gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen
Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
6. Ausgefallene Stunden bei Kursen oder bei Training auf Anfrage
Sofern vereinbarte Einzel-Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Schüler uns unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere
Leistungsverpflichtung. Gruppenunterricht kann nicht von einzelnen Personen nachgeholt werden, wenn mindestens eine Person aus der Gruppe an der Unterrichtsstunde teilgenommen hat. Unser Anspruch
auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig von uns abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Gruppenstunden versuchen wir nachzuspielen. Sofern dies aus
terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch
das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Falls gebucht und gekaufte Trainingsstunden aus etwaigen Gründen
nicht gehalten werden können entfällt hier die monetäre Rückerstattung und wird in Form von Gutscheinen ersetzt. Die gilt für Einzeltrainingsstunden sowie für Gruppenstunden und das Flex-Paket.
Für das in Anspruch geltend machen der besagten nicht möglichen Leistungen gilt die Frist von 30 Tagen.
Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
9. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor Beginn einer Trainingseinheit (für Training auf Anfrage sowie 10er Flex Pakete), bei Kursen 14 Tage vor Beginn des Kurses fällig.
Der Academy-Plus Kurs (1-4) wird monatlich zum 1. des Trainingsmonats im Voraus bezahlt.
Zur Verwaltungsvereinfachung kann uns der Schüler eine Einzugsermächtigung erteilen.
Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden.
Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Schüler bleibt nachgelassen, einen geringeren
Verzugsschaden nachzuweisen.
10. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3
Jahren aufzubewahren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tennis Academy Wiesbaden
Shadi Ramtin-Wonerow
(Geschäftsführerin)
Parkstraße 40
65189 Wiesbaden
Mobil: (+49)170 77 35 0 34
Email: info@tennisacademy-wiesbaden.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes DE 278482776
Bankverbindung
Tennis Academy Wiesbaden
NASPA WIESBADEN
IBAN DE76510500150107091266
BIC NASSDE55XXX
VZ "Beispiel 10er Flex oder Sommerkurs"